Unsere Arbeit im Gemeinderat

Gemeinderatssitzung am 22.01.2024  -  Stellungnahme zum Gemeindehaushalt 2024

 

Durch die Beschlussfassung eines Haushalts wird sozusagen ein Leitfaden für das Handeln der Kommunalverwaltung in Kraft gesetzt. Neben dem aktuellen Haushaltsjahr sind hierin auch schon Vorhaben in den Folgejahren abgebildet. Die Verwaltung hat in den kommenden Monaten diesen Leitfaden bestmöglichst umzusetzen.

 

Beim Blick in die Haushaltsplanung der Gemeinde Höpfingen für das Jahr 2024 dominieren folgende zwei Sachverhalte:

ØZum einen die bereits im Vorjahr enthaltene Investitionsmaßnahme „Dorfgemeinschaftshaus mit kommunalem Kindergarten in Waldstetten“.

ØZum anderen die im Jahr 2024 anlaufende kommunale Trägerschaft von Kindergärten.

 

Während sich die Investitionsmaßnahme in 2024 nur bei der Liquidität der Gemeinde auswirkt, schlägt sich die kommunale Trägerschaft bei den Kindergärten bereits 2024 in der Erfolgsrechnung nieder.

 

Vor allem bei den Personalkosten hat diese Neuerung große Auswirkungen. So wird sich im Jahr 2024 der Personalaufwand um 568 T€ erhöhen (+ 36 %). Schaut man auf die Prognose für das Jahr 2025 erhöht sich dieser nochmals um 279 T€. Legt man jetzt den Zeitraum 2023 bis 2025 zugrunde, bedeutet dies ein Personalkostenanstieg von nahezu 54 % innerhalb von 3 Jahren! Die Personalaufwandsquote (d.h. der Anteil der Personalkosten in Bezug auf die Gesamtausgaben) wird demnach im Jahr 2025 bei rund 30% liegen (zum Vergleich: In der Literatur wird dieser Wert zwischen 15 und 20 % angegeben).

 

Vor allem die im Zahlenwerk dargelegte mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2027 veranlasst uns zu ernsthaften Sorgen. Enthalten sind hier weitere Großbaumaßnahmen:

ØNeubau eines kommunalen Kindergartens (2025)

ØNeubau eines Feuerwehrgerätehauses (2026)

ØNeubau bzw. Sanierung der Festhalle (2027)

 

Zum enthaltenen Neubau eines kommunalen Kindergartens ist anzumerken, dass hier noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Alternativ ist weiterhin auch die Sanierung des vorhandenen kirchlichen Kindergartens denkbar. Hierzu ist allerdings ein deutliches Entgegenkommen des bisherigen Trägers die Vorbedingung. Es kann nicht sein, dass die Kommune erneut 90% der Sanierungskosten für ein marodes Gebäude aufbringt, dass ihr weiterhin nicht gehört.

 

Die Gesamtinvestitionssumme bis 2027 wird mit rund 17,5 Mio. € kalkuliert. Unter Anrechnung von Fördermitteln in Höhe von rund 10,8 Mio. € verbleibt ein Eigenanteil der Gemeinde von rund 6,7 Mio. €. Dieser Eigenanteil soll größtenteils mit Darlehen geschultert werden. Die Folge ist: Der Schuldenstand der Gemeinde würde sich demnach bis Ende 2027 vervierfachen, von derzeit rund         

1,6 Mio. € auf rund 6,8 Mio. €!

 

Zu diesem Szenario ist allerdings anzumerken, dass erlösseitig bisher keine Einnahmen aus angedachten Projekten (vor allem aus dem Bereich der erneuerbaren Energien) im Zahlenwerk berücksichtigt worden sind. Stand heute ist daher eindeutig festzustellen: Ohne signifikante Einnahmesteigerungen in allernächster Zukunft sind die dargestellten Ausgabepositionen so nicht zu bewerkstelligen!

 

Zurück zu den Eckpunkten des Wirtschaftsplans für das Jahr 2024: Der Ergebnishaushalt soll im Jahr 2024 mit einem Minus von rund 216 T€ abschließen. Kreditaufnahmen sind im Jahr 2024 in Höhe von 1.600 T€ vorgesehen. Die vorhandenen Finanzierungsmittel sollen 2024 (trotz der Kreditaufnahmen) um weitere 155 T€ abnehmen. Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt 6.914 T€, Fördermittel sind in Höhe von 5.298 T€ veranschlagt. Außer dem bereits erwähnten Großprojekt Dorfgemeinschaftshaus Waldstetten (Investitionsvolumen rund 4.845 T€) sind noch folgende Investitionen vorgesehen:

ØErschließung der ehem. NIKE-Stellung und Ausweisung als Gewerbegebiet

ØUmrüstung Straßenbeleuchtung auf LED (Übertrag aus dem Vorjahr)

 

Wichtiger als die Inkraftsetzung eines Leitfadens ist die tatsächliche Umsetzung desselbigen. Und über diese Umsetzung ist letztmals für das Jahr 2018 hier im Gemeinderat beschlossen worden. Trotz mehrfacher Zusagen der Verwaltung wurden die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 bisher nicht zur Beschlussfassung vorgelegt. Wir fordern hiermit nochmals dazu, auf die hierzu ausstehenden Beschlussfassungen zeitnah auf die Tagesordnung zu bringen.

 

Zum Etat für die Wasserversorgung:

Mit einer einkalkulierten Konzessionsabgabe an den Gemeindehaushalt in Höhe von 12.000 € wird mit einem gerade noch positiven Jahresergebnis 2024 in Höhe von 390 € geplant. Größere Investitionsvorhaben sind nicht enthalten (Gesamtinvestitionsvolumen knapp 60.000 €, Darlehensaufnahme 15.000 €). Gebührenerhöhungen stehen aktuell nicht auf der Tagesordnung.

 

Auch für das Jahr 2024 gelten unsere Anregungen bzw. Aussagen aus den Vorjahren. Insbesonders das Thema „Interkommunale Zusammenarbeit“ muss in diesem Zusammenhang alljährlich angesprochen und in Erinnerung gerufen werden.

 

Bei Bgm. Hauk und der Rechnungsamtsleiterin Frau Henn möchten wir uns für die Erstellung und Erläuterung der vorgelegten Zahlenwerke bedanken.

 

Die SPD-Gemeinderatsfraktion wird diesen zustimmen. Die Ansetzungen für die Folgejahre werden spätestens in einem Jahr wieder Gegenstand hier im Gemeinderat sein. Wir möchten abschließend wiederum darauf hinweisen, dass die Beschlussfassung der Zahlenwerke für das Jahr 2024 unter der Prämisse erfolgt, dass diesen die Kommunalaufsicht ebenfalls die Zustimmung erteilt. 

 

 

Gemeinderatssitzung am 16.01.2023  -  Stellungnahme zum Gemeindehaushalt 2023

 

Traditionell wird bei der Haushaltplanung der Gemeinde für das kommende Kalenderjahr von einem „schwierigen“ Zahlenwerk ge-sprochen. Sah es im Oktober 2022 noch nach einem sehr schwierigen Jahr 2023 aus, haben sich bis zum Dezember 2022 die aller dunkelsten Wolken am Haushaltshorizont verzogen.

Wie bei vielen anderen kommunalen Institutionen werden beim Haushalts-Zahlenwerk für das Jahr 2023 jedoch viele Unsicherheiten enthalten sein. Die Kalkulation diverser Aufwandspositionen ist aktuell nur sehr „schwierig“ möglich. Eine seriöse Kalkulation von beispielsweise anfallender Energiekosten ist zum derzeitigen Zeitpunkt wohl nicht möglich.

Auch bei der Großinvestition „Dorfgemeinschaftshaus Waldstetten“ wird die Einhaltung der bisher angesetzten Investitionssumme von 4 Mio. Euro wohl „schwierig“ werden. Bei einer Gesamt-fördersumme in Höhe von 3 Mio. Euro wird jeder weitere Ausgabe-Euro wehtun.

Generell „schwierig“ zu beurteilen ist derzeit auch die tatsächliche finanzielle Lage der Gemeinde Höpfingen. Das Haushalts-Zahlenwerk ist ja nur die Soll-Vorgabe für das Wirtschaften. Ein Jahresabschluss mit Ist-Zahlen wurde letztmals für das Jahr 2018 festgestellt. Durch die Umstellung auf die neue Haushaltssystematik Doppik mussten umfangreiche und „schwierige“ Anlagebewertungen durchgeführt werden. Die Verwaltung hat jedoch kürzlich darüber informiert, dass die noch aus-stehenden Jahresabschlüsse 2019 bis 2021 bis zur Jahresmitte 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen.

Der Ergebnishaushalt soll im Jahr 2023 mit einem Minus von rund 173 T€ abschließen. Im Oktober betrug das Defizit noch rund 634 T€. Neue Steuerberechnungen und damit einhergehende höhere Zuweisungen tragen zu dieser Ergebnisverbesserung bei.

Die vorhandenen Finanzierungsmittel sollen 2023 um weitere 134 T€ abnehmen. Durch die vorgesehene Kreditaufnahme von 1,5 Mio € sollen zum Jahresende noch rund 666 T€ Finanzierungsmittel vorhanden sein. Steuer- und Gebührenerhöhungen sind nicht vorgesehen.

Außer dem bereits erwähnten Großprojekt Dorfgemeinschaftshaus Waldstetten sind noch folgende bedeutende Investitionen vorgesehen:

ØErweiterung Kindergarten Höpfingen 900.000 € (angesetzte Förderung 630 T€)

ØErschließung ehem. NIKE-Stellung 145.000 € (angesetzte Förderung 117 T€)

ØUmrüstung Straßenbeleuchtung auf LED 120.000 € (angesetzte Förderung 48 T€)

Beim Blick auf die derzeitige mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2026 sind aktuell leicht positive Jahresergebnisse kalkuliert. Diese könnten jedoch spürbar gesteigert werden, sollten beispielsweise die angedachten Windkraftprojekte auf den kommunalen Grundstücken realisiert werden.

Bleibt auch dieses Jahr zu hoffen, dass die Kommunalaufsicht dem Haushalt 2023 ihre Zustimmung erteilt. Außer dem Großprojekt in Waldstetten und dem Familienbad sind eigentlich nur kommunale Pflichtaufgaben im Zahlenwerk enthalten.  

 

Zum Etat für die Wasserversorgung:

Ohne eine einkalkulierte Konzessionsabgabe an den Gemeindehaushalt wird mit einem gerade noch positiven Jahresergebnis 2023 in Höhe von 3 T€ geplant. Größere Investitionsvorhaben sind nicht enthalten (Gesamtinvestitionsvolumen 206 T€, Darlehensaufnahme 139 T€). Gebührenerhöhungen sind nicht vorgesehen.

 

Auch für das Jahr 2023 gelten unsere Anregungen bzw. Aussagen aus den Vorjahren. An der zukünftigen strukturellen Problematik hat sich nichts geändert. Die aktuellen inflationären Rahmenbedingungen werden dieses Problem in den kommenden Jahren wohl noch „schwieriger“ machen. Die Gemeindeverwaltung wird wiederum aufgefordert, beim Thema „Interkommunale Zusammenarbeit“ nicht nachzulassen!

Bei Bgm. Hauk und der Rechnungsamtsleiterin Frau Henn möchten wir uns für die Erstellung und Erläuterung der vorgelegten Zahlenwerke bedanken. Die SPD-Gemeinderatsfraktion wird diesen zustimmen.

 

Gemeinderatssitzung am 14.02.2022  -  Stellungnahme zum Gemeindehaushalt 2022

 

Der Gemeindehaushalt für das Jahr 2022 trägt erstmals die Handschrift des neuen Bürgermeisters Christian Hauk. Hierin sind auch Wahlversprechen berücksichtigt. Schon im aktuellen Haushaltsjahr 2022 ist die Investition „Dorfgemeinschaftshaus Waldstetten“ enthalten. Als Investitionssumme sind hier 4 Mio € veranschlagt. Fördermittel sind in Höhe von 3 Mio € eingeplant.

 

Schaut man sich die mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2025 an, ist ab 2024 auch das Projekt „Festhalle mit Feuerwehr-gerätehaus Höpfingen“ notiert (veranschlagte Investitionssumme 6 Mio €, Fördermittel 3,6 Mio €).

 

Der Außenstehende mag sich wundern, wie die Gemeinde Höpfingen solche Investitionsprojekte stemmen kann. Die finanzielle Lage sieht für 2022 und 2023 zwar etwas besser aus, doch vom nachhaltigen schreiben schwarzer Zahlen ist man weiterhin „meilenweit“ entfernt.

 

Der auch in 2022 pandemiebeeinflusste Ergebnishaushalt soll in diesem Jahr mit einem Minus von 312 T€ abschließen. Damit ist das geplante Ergebnis um 476 T€ besser als das vom Vorjahr. Die vorhandenen Finanzierungsmittel sollen 2022 um weitere141 T€ abnehmen. Durch die vorgesehene Kreditaufnahme von 1 Mio € sollen zum Jahresende noch rund 600 T€ Finanzierungsmittel vorhanden sein. Steuer- und Gebührenerhöhungen sind nicht vorgesehen.

 

Mit dem weiterhin negativen „operativen“ Ergebnis steht die Gemeinde Höpfingen nicht alleine dar. Im Neckar-Odenwald-Kreis erwirtschaften rund 80% der Kommunen durch die seit wenigen Jahren anzuwendende Haushaltssystematik „Doppik“ keine operativen Überschüsse mehr. Der seitdem zu berücksichtigende anfallende Werteverzehr des Gemeindevermögens (buchhalterisch gesprochen: Die Abschreibung) ist von strukturschwachen Landgemeinden nicht auszugleichen.

 

Bleibt auch dieses Jahr zu hoffen, dass die Kommunalaufsicht dem Haushalt 2022 ihre Zustimmung erteilt. Außer dem Großprojekt in Waldstetten sind wirklich fast nur die kommunalen Pflichtaufgaben im Zahlenwerk enthalten. Die bedeutendste Freiwilligkeitsleistung, das „Familienbad“, ist pandemiebedingt weiter tief in den roten Zahlen, eine Schließung steht hier im Gremium weiterhin nicht zur Debatte.

 

Zum Etat für die Wasserversorgung:

Ohne eine einkalkulierte Konzessionsabgabe an den Gemeindehaushalt wird mit einem positiven Jahresergebnis 2022 in Höhe von 21 T€ geplant. Größere Investitionsvorhaben sind nicht enthalten (Gesamtinvestitionsvolumen 115 T€, Darlehensaufnahme 110 T€). Gebührenerhöhungen sind nicht vorgesehen.

 

Auch für das Jahr 2022 gelten unsere Anregungen bzw. Aussagen aus den Vorjahren. Trotz leicht steigender Abnahmemenge sehen wir weiterhin für die Zukunft ein strukturelles Problem (stagnierender Wasserverkauf/-erlöse bei steigenden Personal-/Sachkosten).

 

Die Gemeindeverwaltung wird wiederum aufgefordert, beim Thema „Interkommunale Zusammenarbeit“ nicht nachzulassen, auch wenn dieses Ansinnen weiterhin von „außen“ so gut wie keine Unterstützung erfährt.

 

Bei Bgm. Hauk und der neuen Rechnungsamtsleiterin Frau Henn möchten wir uns für die Erstellung und Erläuterung der vorgelegten Zahlenwerke bedanken. Die SPD-Gemeinderatsfraktion wird diesen zustimmen.

Gemeinderatssitzung am 22.02.2021  -  Stellungnahme zum Gemeindehaushalt 2021

 

Der Gemeindehaushalt für das Jahr 2021 zeigt in aller Deutlichkeit auf, dass sich die Gemeinde Höpfingen sinnbildlich (wie viele kleine Landgemeinden in Baden-Württemberg) kurz vor dem Eintritt ins „Koma“ befindet. Schon vor der nunmehr seit fast einem Jahr andauernden Viruspandemie war Höpfingen auf eine externe „Sauerstoffzufuhr“ (Zuwendungen von Bund und Land) angewiesen, um vor allem die gesetzlichen Pflichtaufgaben gerade noch so erfüllen zu können.

 

Im Jahr 2021 verschärfen sich die finanziellen Rahmenbedingen, auch pandemiebedingt, noch weiter. Die Zuweisungen gehen weiter zurück, während die Aufwendungen für die Pflichtaufgaben weiter ansteigen. Und dies, obwohl mittlerweile nur noch die allernotwendigsten Ausgabepositionen berücksichtigt wurden.

 

Unter dem Strich steht für 2021 ist ein tiefrotes Gesamtergebnis (rund - 788 T€). Nur durch nicht eingeplante Erlöse im Jahr 2020 (u.a. Grundstücksverkäufe) ist die Liquidität bis zum Jahresende wohl gesichert. Neue Investitionsvorhaben sind keine eingeplant. Lediglich im Vorjahr begonnene Projekte (insbesondere Dr.-Thomas-Nörber-Straße) werden fortgeführt bzw. fertiggestellt.

 

Wieder sinnbildlich gesprochen: Der Patient braucht zum Überleben im Jahr 2021 eine externe „künstliche Beatmung“ oder eine wirksame Finanzspritze. Hierzu sei bemerkt, dass bei einem sehr niedrigen Gewerbesteueraufkommen, in Höpfingen ein Ausgleich für entfallene Gewerbesteuereinnahmen nicht wirklich weiterhilft ….

 

Die Haushaltsberatungen 2021 hatten primär nur eine Zielsetzung: Der Rechtsaufsicht eine genehmigungsfähige Jahresplanung vorzulegen. Dies muss unter der Prämisse geschehen, dass die von der Gemeinde festzusetzenden Steuern/Gebühren/Abgaben nicht noch weiter erhöht werden. Auch der Weiterbetreib des Familienbades, mit einem neuen, kostensenkenden Konzept ist hierin dargestellt.  

 

Zur Erhöhung der Einnahmen hat die SPD-Fraktion die Einführung einer Pferdesteuer angeregt. Eine solche Steuer wird schon in einigen Kommunen in Deutschland erhoben. Die Anzahl der Freizeitpferde ist in der Gemeinde in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Mittlerweile kommt auf zwei Hundebesitzer ein Pferdbesitzer. Mit unserer Anregung sollen Halter von Freizeittieren gleichgestellt werden. Der Steuersatz für Freizeitpferde sollte an die Regelungen der Hundesteuersatzung angepasst werden.

 

Die mittelfristige Finanzplanung zeigt aktuell einen ganz leichten Silberstreif am Horizont auf. Zumindest in 2022 und 2023 ist, aufgrund der seit Jahrzehnten praktizierten Haushaltsarithmetik, mit deutlich höheren Zuweisungen zu rechnen. Dies darf aber kein „Strohfeuer“ sein. Das Land Baden-Württemberg muss sich entweder dazu bekennen, dass die aktuelle kommunal-politische Struktur, mit vielen kleineren Landgemeinden, beibehalten werden soll. Dann muss man aber auch diese kleinen Landgemeinden mit aus-reichend finanziellen Mitteln ausstatten. Nicht nur, dass diese ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben gerade so erfüllen können. Nein, auch ein klein bisschen freiwillige Infrastruktur zum Wohlfühlen muss darin enthalten sein (hier in Höpfingen z.B. das Familienbad).

 

Ist man in Stuttgart hierzu nicht bereit, muss eine kommunalpolitische Reform angegangen werden, mit dem Ziel, größere Verwaltungseinheiten zu bilden. Nur so können langfristig weit über dem Landesdurchschnitt liegende Steuern und Abgaben für die Landbevölkerung vermieden werden. Die Gemeinde Höpfingen ist diesbezüglich bereits auf ihre Nachbargemeinden zugegangen, bisher ohne nennenswerte Resonanz. Auch von Seiten übergeordneter staatlicher Institutionen wird dieses Ansinnen bisher nicht unterstützt.

 

Zum Etat für die Wasserversorgung gelten auch für das Jahr 2021 unsere Anregungen bzw. Aussagen aus den Vorjahren. Nur durch intensive Beratungen des Gemeinderates im letzten Sommer konnte der hohe cbm-Preis konstant gehalten werden. Wir sehen hier weiterhin für die Zukunft ein strukturelles Problem (stagnierender Wasserverkauf/-erlöse bei steigenden Personal-/Sachkosten). Die Gemeindeverwaltung wird nochmals aufgefordert, die Bemühungen zur Bildung einer größeren Versorgungseinheit (zumindest mit der Gemeinde Hardheim) zu intensivieren. 

 

Bei Bgm. Hauck und Kämmerer Christian Hauk möchten wir uns für die Erstellung und Erläuterung der vorgelegten Zahlenwerke bedanken. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SPD-Gemeinderatsfraktion

Juli 2019 bis Dezember 2020

Gemeinderatssitzung am 21.09.2020  -  Erhöhung der Wasser-/Abwassergebühren

 

Die SPD-Fraktion hat in ihren jährlichen Stellungnahmen zu den Jahresrechnungen der Vorjahre stets auf die drohende Preisspirale bei den Wasser- und Abwasser-gebühren hingewiesen. Stetig steigende Personal- und Unterhaltungskosten stehen sinkende Verbrauchsmengen gegenüber. Das muss sich zwangsläufig irgendwann spürbar auswirken …

 

Die Gemeindeverwaltung hat vor der Sommerpause eine turnusmäßige Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung erstellen lassen. Die Gebühren sind nach der Gesetzeslage so anzusetzen, dass diese die anfallenden Aufwendungen abdecken. Bei der Erstberatung der Gebührenkalkulation im Gemeinderat wurden Gebührensätze vorgestellt, die im Abwasserbereich mehr als die doppelte Gebührenhöhe als bisher zur Folge gehabt hätte.

 

Die SPD-Fraktion hat dieser Kalkulation von Anfang an energisch widersprochen. Zielsetzung war es, die unvermeidliche Gebührenerhöhung,unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, so gering wie möglich ausfallen zu lassen (Zielgröße: maximal + 20%). Die anzuwendenden rechnerischen Komponenten sollten weitmöglichst zugunsten der Abnehmer ausgelegt werden. Die neuen Gebühren müssen dann auch einem Vergleich mit den Nachbargemeinden in etwa standhalten. Nach mehreren Beratungsrunden wurde von allen Fraktionen ein tragbarer Kompromiss gefunden. Positiv ist, dass der Verbrauchspreis für Wasser unverändert bleiben kann. Die Erhöhung der Grundgebühr (bei den meisten sind es 24 € im Jahr) soll die gestiegenen Unterhaltungskosten für die Versorgungsinfrastruktur abfangen. Jeder Anschlussnehmer hat somit den gleichen Beitrag hierfür zu leisten. Bei den Abwassergebühren bestand ein gewisser „Nachholbedarf“ bei den Gebührensätzen. Trotz der Gebührenanhebung um 72% für Schmutzwasser (auf 2,50 €/m³) bzw. um 40% für Niederschlagswasser (auf 0,38 €/m²) liegen wir hier immer noch im Landkreisdurchschnitt.

 

Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch vom 120 m³ bedeutet dies:

Wassergebühr:        bisher 571 € >neu 597 € pro Jahr

Abwassergebühr:    bisher 201 €  >  neu 338 € pro Jahr (bei 100 m² versiegelter Fläche)

Gesamtgebühr:        bisher 772 €  >  neu 935 € pro Jahr  > entspricht +21 %

 

Abschließend möchten wir nochmals auf unsere Feststellungen in den letzten Jahren zurückkommen: Hauptursache für unsere hohen Gebühren ist der immer teuer werdenden Unterhaltungsaufwand für die Versorgungsinfrastruktur, bei gleichzeitig abnehmender Abnahmemenge. Wir rufen seit Jahren zu strukturellen Änderungen auf, insbesondere zur Bildung einer größeren Versorgungseinheit, zusammen mit den Nachbargemeinden. Bei den Wasser-/Abwassergebühren zeigt sich einmal mehr die Benachteiligung der kleinen Landgemeinden in der derzeitigen Kommunalstruktur Baden-Württembergs. In Großkommunen mit wesentlich höheren Abnahmemengen wirken sich Kostensteigerungen deutlich geringer beim festzusetzenden Gebührensatz aus. In kleinen Versorgungseinheiten wird den Bürgern in absehbarer Zeit eine kostendeckende Gebührenerhebung nicht mehr zuzumuten sein. 

Gemeinderatssitzung am 16.03.2020  -  Verabschiedung des Haushalts für das Jahr 2020

Gemeinsame Stellungnahme der Gemeinderatsfraktionen

 

Mit dem vorliegenden Allgemeinen Haushalt für das Jahr 2020 (das zweite Doppik-Zahlenwerk), kommt im Gemeinderat so was wie „Endzeitstimmung“ auf. Das Erwirtschaften der verbrauchten Ressourcen, ist ein durchaus nachvollziehbares und sinnvolles Ansinnen, es ist jedoch gerade für strukturschwache Kommunen wie Höpfingen, fast schon allein ein „Todesurteil“. Hier fordern wir die entscheidenden Stellen auf, diese Systematik noch einmal zu überdenken, und (ggf. mit entsprechenden Maßnahmen) an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen.  Aufgrund der mittlerweile existenzbedrohenden finanziellen Situation der Gemeinde Höpfingen, haben sich die drei Gemeinderatsfraktionen entschlossen, eine gemeinsame Stellungnahme abzugeben. Hiermit soll ausgedrückt werden, dass der Gemeinderat geschlossen gegenüber zu erwartenden Forderungen und Auflagen der Aufsichtsbehörde(n) auftreten wird.  

 

Zur vorliegenden Haushaltsplanung können wir auf unsere Stellungnahmen in den Vorjahren verweisen. Auch in der Eröffnungssitzung im Januar wurde auf die sich anbahnende, sehr besorgniserregende, finanzielle Situation der Gemeinde Höpfingen hingewiesen.

 

Die nunmehr vorliegenden Planzahlen des Ergebnishaushalts für 2020 und die Folgejahre sprechen wieder mal für sich:

Prognostiziertes Defizit 2019 rund 346 T€

Geplantes Defizit 2020 rund 649 T€

Kalkuliertes Defizit 2021 rund 300 T€

Kalkuliertes Defizit 2022 rund 380 T€

Kalkuliertes Defizit 2023 rund 380 T€

 

Da seit Jahren in den diversen Haushaltspositionen äußerst sparsam kalkuliert und gewirtschaftet wird, ist ein Defizitausgleich nur durch höhere Einnahmen bzw. durch strukturelle Veränderungen möglich.

 

Als einzige größere Investitionsmaßnahme ist der Ausbau der Dr.-Thomas-Nörber-Strasse im Zahlenwerk enthalten (rund Investitionssumme 600T€, Förderung rund 418 T€). Dieser Straßenausbau ist seit Jahren überfällig. Nachdem die Zuschuss-/Förderzusagen mittlerweile vorliegen, ist die Durchführung der Baumaßnahme in diesem Jahr unabdingbar.

 

Die Hauptursache für die finanzielle Schieflage der Gemeinde Höpfingen ist seit Jahrzehnten die gleiche:

Wie andere strukturschwache Kommunen, ist Höpfingen seit je her auf Zuweisungen des Bundes und des Landes angewiesen. Diese Zuweisungen steigen jedoch nicht in dem Maße, wie die Ausgaben zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben ansteigen. Und diese Ausgaben steigen unter anderem auch dadurch, dass Bund und Land ständig neue und strengere gesetzliche Aufgaben und Auflagen beschließen. Diese Mehraufwendungen zahlt aber nicht der, der die neuen Standards erlässt, sondern die Gemeinde, die am letzten Glied der „Öffentlichen Nahrungskette“ angesiedelt ist.

 

Weiterhin sprudelnde Steuereinnahmen werden zuerst vom Bund, dann vom Land und an dritter Stelle vom Landkreis abgeschöpft. Der verbleibende Rest wird an die Gemeinden verteilt. Struktur- und einwohnerschwache Landkommunen sind auch hier ganz hinten angestellt.

 

Paradebeispiel für das aufgezeigte Verteilschema ist im Jahr 2020 die im Vergleich zum Vorjahr um rund 230T€(!) angestiegene Kreisumlage. Fehlentwicklungen im Bereich Gesundheitswesen haben letztendlich die Kreisgemeinden auszubügeln.  Als weiters Beispiel kann die Kleinkindbetreuung aufgeführt werden. Von oben wurde eine Betreuung von Kindern auch unter 3 Jahren angeordnet. Diese gesetzliche Vorgabe wurde in Höpfingen mit der Inbetriebnahme des zweiten Kindergartens St. Martin vorbildlich umgesetzt. Das diesbezügliche Kostendefizit für die Gemeinde Höpfingen beläuft sich mittlerweile auf Rund 570 T€!  

 

Von den Zuweisungen von „Extern“ in Höhe von rund 3.772 T€ müssen gleich wieder rund 2.210 T€ nach „extern“ abgeführt werden. Von den gesamten Einnahmen aus Steuern/Zuweisungen in Höhe von rund 4.781 T€ bleiben somit nach Abzug von Kosten für Personal, Kinderbetreuung, Schule, Zinsen und Darlehenstilgung noch rund 174 T€ übrig. Mit diesem Betrag sind zuerst die weitern Pflichtaufgaben wie Rathaus-/Bauhofbetrieb, Straßen-/Wegeunterhaltung, Feuerwehr, Friedhof, Kanalisation, usw. zu finanzieren. Die freiwilligen Leistungen kommen hier noch „oben drauf“. Eine detaillierte Rechenübersicht ist an diese Stellungnahme angefügt.

 

Die Gemeinderatsfraktion werden dem vorliegenden Zahlenwerk als auch der Planung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung wie in den Vorjahren zustimmen. Ob auch die Kommunalaufsicht die Allgemeine Haushaltsplanung ohne weiteres absegnet, darf wohl bezweifelt werden. Erneut wird die Gemeinde Höpfingen wohl aufgefordert werden:

a)       Die kommunalen Abgaben für die Bürger zu erhöhen.

b)      Freiwillige Leistungen einzustellen.

 

Der Gemeinderat wird hierzu folgende Auffassung (weiterhin) vertreten:

Zu Punkt a):

Mit Beschluss dieser Haushaltssatzung werden auch die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer erhöht. Mit den neuen Sätzen sind wir mit in der Landkreisspitze. Kreisweite Rekord-Hebesätze werden nicht mitgetragen!

Zu Punkt b)

Die Gemeinde Höpfingen „leistet“ sich freiwillige Leistungen in Höhe von rund 300 T€ im Jahr. Bei einem Gesamtausgabevolumen von 6.788 T€ sind dies rund 4,4 % oder auch umgerechnet rund 100 Euro pro Einwohner im Jahr. Rund die Hälfte der Kosten in diesem freiwilligen Bereich entfällt alleine auf das Schul- und Lehrschwimmbecken. Diese Einrichtung dient zum größten Teil der Schwimmausbildung von Kinder und Jugendlichen, die sowohl im schulischen Bereich (das Bad befindet sich im Komplex von Schule und Sporthalle in einer idealen Lage) als auch im ehrenamtlichen Bereich (getragen durch verschiedene DLRG-Ortsgruppen Höpfingen, Hardheim und Königheim) . Zudem wird durch das Angebot von Wassergymnastik und Aquacycling auch die Gesundheitsvorsorge gefördert. Durch die Größe und Tiefe des Schwimmbeckens findet man hier eine ideale Grundlage vor, im Unterschied zu den Sportbädern z. B.  in den Nachbarkommunen Walldürn und Buchen. Dass für diese Einrichtung aufgrund des speziellen Kinderbereiches auch der Begriff „Familienbad“ gebraucht wird, spricht für sich, und sei nur am Rande erwähnt.  

 

Die Gemeinderatsfraktionen sind der Meinung, dass die in Höpfingen und Waldstetten vorhandene „Freiwilligkeits-Infrastruktur“ ein Stück Lebensqualität für die Bürger darstellt, auf die (größtenteils) nicht verzichtet werden kann!

 

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Prämissen sind die Fraktionen selbstverständlich bereit, konstruktive Lösungsansätze mit auszuarbeiten. Das Thema interkommunale Zusammenarbeit wird von uns seit Jahren explizit angesprochen. Jedoch sehen wir uns hier fast als „Kämpfer allein auf weiter Flur“, da selbst von übergeordneten, „offiziellen“ Stellen die Unterstützung doch sehr bescheiden ist, und sich leider meist auf die schon bekannten Anmerkungen und Anweisungen zum finanziellen Handeln (Haushaltsverfügungen) beschränkt.

 

Daher fordert der Gesamtgemeinderat die zuständigen Vertreter aller Parteien, in Kreis, Land und Bund, sowie auch den Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises Dr. Achim Brötel auf, hierzu Stellung zu nehmen, und mit uns gemeinsam die Zukunft  unserer Kommune zu diskutieren, und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, damit in Höpfingen und Waldstetten auch weiterhin ein gesellschaftliches Leben stattfinden kann, das diesen Namen auch verdient.

 

 

Bei Bgm. Hauck und Kämmerer Christian Hauk möchten wir uns ausdrücklich für die Erstellung und Erläuterung der vorgelegten Zahlenwerke bedanken. 

 

Gemeinde Höpfingen  -  Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2020                   

                                   

Einnahmen                               

                                   

Gemeindesteuern                        

Grundssteuer                               362.510 €                  

Gewerbesteuer                            537.070 €                  

Vergnügungssteuer                      45.900 €                  

Hundesteuer                                   13.105 €                  

Erstattung GVV u.a.                      50.485 €                  

                                                       1.009.070 €                21,1% des Steueraufkommens

Zuweisungen Bund/Land                                  

Anteil Einkommenssteuer       1.806.034 €                 

Anteil Umsatzsteuer                         96.999 €                 

Familienlastenausgleich              136.451 €                 

Schlüsselzuweisung Land       1.444.190 €                 

Investitionspauschale                  288.708 €                 

                                                           3.772.382 €               78,9% des Steueraufkommens                                 

Steuern/Zuweisungen gesamt  4.781.452 €                 

                                                                       

Ausgaben / Umlagen                       

                                   

Gewerbesteuerumlage                  49.467 €                 

FAG Umlage (Land)                       837.120 €                 

Kreisumlage                                 1.174.240 €                  

Umlage an GVV                          __150.000 €                  

Gesamtsumme Umlagen        2.210.827 €                  46,2% der Gesamtsteuern/Zuweisungen

                                                                                                     58,6% der externen Zuweisungen

Verbleibende Restsumme          2.570.625 €            

 

hiervon für Personalkosten (ohne Schule)  -1.399.260 €                  

hiervon für Kinderbetreuung                               -570.831 €                   

hiervon für den Schulbetrieb                              -245.964 €                   

hiervon für Zinsen                                                      -44.700 €                   

hiervon für Tilgung                                                  -136.000 €

Verbleibende Restsumme                                      173.870 €                  

 

hiervon sind noch zu bezahlen (Pflichtaufgaben):                              

> Rathaus-/Bauhofbetrieb                        

> Straßen-/Wege-/Anlagenunterhaltung                       

> Feuerwehr                       

> Friedhof                            

> Kanalisation                                

                                   

 

Die freiwilligen Leistungen sind hier noch nicht berücksichtigt !                               

 

Jahreseröffnungssitzung am 20. Januar 2020

Kommunalpolitische Stellungnahme der SPD-Gemeinderatsfraktion

Vorgetragen durch Fraktionssprecher Thomas Greulich

 

Bürgermeister Hauck hat schon ausführliche Begrüßungsworte ausgesprochen. Im Namen des Gemeinderates möchte ich Sie bzw. Euch alle nochmals herzlichst begrüßen, verbunden mit den besten Wünschen für das neue Jahr 2020. Das „Resumee“ des Gemeinderats auf das vor kurzem zu Ende gegangene Kommunal-Jahr 2019 erfolgt heute durch die SPD-Gemeinderatsfraktion, als deren Sprecher ich fungiere.

 

Das kommunalpolitische Jahr 2019 war für uns alle im Gremium eine sehr arbeitsintensive Periode. Gleich zu Jahresanfang bekamen wir es mit dem neuen kommunalen Haushaltsrecht, der sogenannten DOPPIK, zu tun. Die neue Systematik war für uns alle „Neuland“. Auch die gravierenden Auswirkungen der neuen Rechnungslegung auf die wirtschaftliche Situation der Gemeinde kamen dann Stück für Stück zum Vorschein.  

 

Es ist noch nicht lange her, da wurde die Gemeinde Höpfingen (nach dem alten Haushaltsrecht, der Kameralistik) auf „nicht mehr bedürftig“ eingestuft. Jahrelanges solides wirtschaften wurde zwischenzeitlich sogar „bestraft“, in dem staatliche Institutionen Zuschüsse kürzten, in dem Sie die Zuschussquote zurückstuften. Vor allen beim Umbau des Schulgebäudes und bei der Anschaffung des Feuerwehrfahrzeuges entstanden somit der Gemeinde spürbare Mehraufwendungen.

 

Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Einführung der DOPPIK wurde Höpfingen dann, quasi „über Nacht“, zu einer Kommune, bei der die Rechtsaufsicht nunmehr keine finanzielle Perspektive mehr sieht. Es handelt sich hier um ein Originalzitat aus der Haushaltsverfügung für das Jahr 2019. Diese Feststellung musste man als Mandatsträger erst einmal verdauen.

 

Warum ist diese neue DOPPIK für die Gemeinde Höpfingen so verhängnisvoll: Im Unterschied zu vorher ist jetzt auch der Werteverzehr des Gemeindevermögens zu erwirtschaften. Damit haben fast alle kleineren Gemeinden in Baden-Württemberg zu kämpfen. In Bayern, übrigens, können kleinere Gemeinden zwischen alter Kameralistik und neuer Doppik wählen. Viele baden-Württembergische Kommunalpolitiker fragen sich mittlerweile: „Wollte das Land Baden-Württemberg mit der Pflichtumstellung auf die DOPPIK eine „versteckte“ Kommunalreform lostreten?

 

Das Kommunalamt im Landratsamt Mosbach als Rechtsaufsicht hat in ihrer Haushaltsverfügung desweiteren als Aufgabe mitgegeben, den Bürgern höhere Abgaben abzuverlangen und mehr noch: Auf „freiwillige“ Einrichtungen soll verzichtet werden. Ich bin der Auffassung, dass gerade mit diesen angedeuteten Maßnahmen die Abwanderungsproblematik noch gefördert und der ländliche Raum weiter geschwächt wird. Öffentliche Einrichtungen sollen also nach und nach verschwinden. Nach dem Motto: Der Letzte macht dann schließlich das Licht aus! Land auf, Land ab, in Berlin und in Stuttgart, wird ständig über die Stärkung des ländlichen Raums und Maßnahmen zur Verhinderung der Landflucht gesprochen. Außer Lippenbekenntnissen ist hierzu noch nichts umgesetzt worden.

 

Wir alle im Gemeinderat stehen zu den bereits vorhandenen „freiwilligen“ öffentlichen Einrichtungen wie das, Hallenbad, die Sporthalle, die Festhalle Höpfingen, die Turn- und Festhalle Waldstetten sowie die verschiedenen Vereinsheime in öffentlichen Gebäuden. Für die Bevölkerung sind diese ein Stück Lebensqualität. Alles in allem verursachen diese kulturellen Einrichtungen Kosten von rund 300.000 Euro pro Jahr. Das sind rund 100 Euro pro Einwohner und Jahr. Ich bin der Meinung, dass der Landbevölkerung ein solcher Betrag zugestanden werden muss.

 

Ab dem Frühjahr waren wir alle dann zudem noch mit der Kommunalwahl im Mai beschäftigt. Bei allen drei politischen Gruppierungen war die Kandidatensuche alles andere als einfach. Ich bin der Meinung, dass sich die Mühe und Beharrlichkeit der kommunalpolitischen Aktivisten gelohnt hat und die Höpfinger Bürger am 26.05. aus qualitativ und quantitativ hervorragenden Kandidatenlisten auswählen konnten. Im Namen aller Beteiligten möchte ich mich bei all denen bedanken, die sich zu einer Kandidatur bereit erklärt haben. Bedanken möchte ich mich auch bei allen Bürgern, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben. Vielen, vielen Dank!  

 

Natürlich sind auch positive Abhandlungen im Jahr 2019 zu vermelden. Diese sind im Einzelnen:

ØDie Fertigstellung des Schulgebäudeumbaus mit der Einweihung des Pausenhofs anlässlich des Schulfests

ØDie Inbetriebnahme der Kleinkindbetreuung im Kindergarten St. Martin im Schulgebäude

ØDer Beginn der Neugestaltung der Freifläche beim Kindergarten St. Lioba

ØDie Auslieferung des neuen Feuereinsatzfahrzeugs für die Feuerwehr Höpfingen

ØDie Fertigstellung der Erschließung des Baugebiets Heidlein

ØDer Abschluss der Stadtsanierung in Höpfingen

ØDas sich im Abschluss befindliche Baugenehmigungsverfahren für das Seniorenheim Höpfingen

ØDas laufenden Bebauungsplanverfahren für einen Neubau eines Lebensmittelmarkts.

    Auch hier wird mit einem Baubeginn noch im Jahr 2020 gerechnet.

  

Auf das Jahr 2020 verschoben werden musste leider die grundlegende Sanierung der Dr-Thomas-Nörber-Strasse in Waldstetten. Diese Baumaßnahme hat dieses Jahr jedoch Priorität EINS. Ein weiteres Waldstetter Großprojekt wird im Übrigen derzeit schon beraten. Für die in die Jahre gekommene Turn- und Veranstaltungshalle muss eine zukunftsgerechte Lösung gefunden werden. Am ehesten machbar wird wohl ein „umfassend“ bezuschusster, funktioneller Neubau sein. Für das bestehende Schulgebäude aus den 60er Jahren hat der ansässige Gewerbebetrieb ein Kaufinteresse bekundet.  

 

Weitere schon andiskutierte Zukunftsprojekte sind:

ØDer Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Höpfingen

ØDie Schaffung weiterer Neubaugebiete in Höpfingen und Waldstetten

Wie die Finanzierung dieser Projekte letztendlich gestemmt werden soll, möchte ich heute außen vorlassen.

 

Meine erste kommunalpolitische Jahreszusammenfassung habe ich hier vor 3 Jahren vorgetragen. Einige meiner damaligen Feststellungen sind auch heute noch aktuell:

ØDas Interesse an der Gemeindepolitik ist unter der hiesigen Bevölkerung weiterhin verschwindend gering.

ØDas Thema „Windkraft auf dem Kornberg“ ist weiterhin in der „Genehmigungsschleife“. Es ist aber, entgegen einiger Presseveröffentlichungen, alles andere als „tot“.

ØDie Höpfinger und Waldstetter Vereine sind immer noch sehr wichtige Säulen im hiesigen Gemeindeleben. Bei allen Verantwortlichen möchte ich mich hiermit für ihre ehren-amtliche Arbeit bedanken. Durch die sich ändernden Interessen in der heutigen Gesellschaft wird die lokale Vereinsarbeit zukünftig sicherlich nicht einfacher werden.

ØEine zukünftige kommunalpolitische Zusammenarbeit mit unseren Nachbargemeinden ist aktuell noch mehr unumgänglich, als vor 3 Jahren.

 

Alleine durch die eingangs schon aufgezeigte wirtschaftliche Situation muss diesbezüglich etwas passieren. Im aktuellen Haushaltsjahr 2020 wird sich diese nochmals deutlich verschärfen. Ausgehend von einem voraussichtlichen Defizit von rund 350.000 € im Jahr 2019, wird sich der Fehlbetrag der Erfolgsrechnung im Jahr 2020 wohl ungefähr verdoppeln. Der Gemeinde Höpfingen ist es derzeit nicht einmal mehr möglich, die kommunalen Pflichtaufgaben gesetzeskonform finanziell zu stemmen. Neue, strengere und immer komplexer werdende gesetzliche Regularien kosten immer mehr Geld; Geld das bei kleineren Kommunen seit je her sehr knapp ist.

 

Ein kleiner Trost für uns ist es, dass fast drei Viertel der Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis dieses Jahr wohl keinen rechtskonformen Haushalt zusammen bekommen werden. Aus der Tagespresse war kürzlich zu entnehmen, dass auch unsere beiden Nachbargemeinden über Haushaltsentwürfe für das Jahr 2020 mit tiefroten Ergebnissen zu beraten haben.

 

Fraktionsübergreifend haben wir hier in Höpfingen schon über Zukunftsmodelle gesprochen. Wir begrüßen es alle, dass erste Kooperationen mit der Gemeinde Hardheim in den Bereichen Wasserversorgung und Bauhof bereits angelaufen sind. Das Thema „Kommunalpolitische Zusammenarbeit“ wird in den nächsten Monaten sicherlich ein Schwerpunkt im Gemeinderat werden. Ziel muss es für uns sein, schnellstmöglich unsere Kollegen in den Nachbargemeinden für unsere Zusammenarbeits-Idee zu begeistern. Wie so etwas bestens funktioniert, kann man nicht weit von hier, im hessischen Odenwald, in neu gegründeten Gemeinde Oberzent, beobachten.

Zum 1. Januar 2018 haben sich hier die vier ehemaligen Gemeinden Beerfelden, Hesseneck, Rothenberg und Sensbach freiwillig zusammengeschlossen. Voraus gingen Bürgerentscheide in allen vier ex-Kommunen. Hierbei stimmten bei einer hohen Wahlbeteiligung über 80% für den Zusammenschluss. Wenn man sich die über 100 Seiten umfassende Machbarkeitsstudie durchliest, kann man sehr viele Begebenheiten 1:1 auf unseren Raum übertragen. Ich und viele meiner Gemeinderatskollegen wären bereit, einen gleichgearteten Weg zu beschreiten. In der Presse wurde der Zusammenschluss zur Gemeinde Oberzent mit „Liebesheirat statt Zwangsehe“ tituliert. Zu dieser Hochzeit waren sogar vier „Parteien“ bereit sein. Hier bei uns ist für das zumindest eine notwendige „Ja“ aus unserer Nachbarschaft noch viel Überzeugungsarbeit notwendig. Diese wird nach meiner Auffassung jedoch nötig sein, um eine von oben verordnete Zwangsehe in nicht allzu ferner Zukunft zu vermeiden.

 

Trotz dieser ungünstigen Rahmenbedingungen ist die Arbeit im Gemeinderat für die Gemeinde Höpfingen interessant und macht auch Spaß. Sowohl in der alten Zusammensetzung als auch in der noch jungen neuen Zusammensetzung des Gemeinderats wurden die abzuhandelnden Themen im Jahr 2019 wiederum in einem konstruktiven Miteinander, sehr sachlich und ohne „parteitaktische“ Finessen beraten. Für diese vertrauensvolle Zusammenarbeit möchte ich mich bei allen Gremiumsmitgliedern inklusiv Bgm. Hauck, sowie seiner Verwaltung, stellvertretend hier bei den Amtsleitern Lisa Bender und Christian Hauck bedanken. Auch die Leistungen des Gemeinde- bauhofs, unter der Leitung von Hubertus Gaukel und Wassermeister Arnold Koller, sollen hier positiv erwähnt werden.

 

Bürgermeister und Gemeinderäte werden auch im Jahr 2020 alles Mögliche dafür tun, die Gemeinde Höpfingen möglichst weit voran zu bringen.

 

Abschließend möchte ich es nicht versäumen, persönlich und auch im Namen des gesamten Gemeinderates, allen heute Abend noch zu ehrenden Mitbürger zu beglückwünschen, für ihre besonderen Leistungen in allen Bereichen. Macht weiter so!

 

 

Vielen Dank! 

Feststellung der Jahresrechnung für das Jahr 2018 (Sitzung am 18.11.2019) 

 

Die Jahresrechnung 2018 wurde letztmals nach der „alten“ Rechnungslegung, der Kameralistik, aufgestellt. Nach dieser „alten“ Haushaltssystematik kann man von einem guten Geschäftsjahr für die Gemeinde Höpfingen sprechen.

 

Das Volumen des Verwaltungshaushalt stieg gegenüber der Planung um 349 T€ (von 6.653 T€ auf 7.001 T€). Ursächlich für den Anstieg waren auf der Einnahmeseite hauptsächlich Mehrerlöse aus Steuern/Abgaben (+239 T€) und eine überplanmäßige Konzessionsabgabe des Eigenbetriebs Wasserversorgung (+32 T€). Diese Mehreinnahmen wurden nicht gleich wieder für den laufenden Geschäftsbetrieb ausgegeben, sondern dem Vermögenshaushalt zugeführt. Anstatt einer geplanten Zuführung in Höhe von 185 T€ wurden 583 T€ zugeführt (+ 398 T€). Zieht man hiervon den Betrag für die Darlehenstilgung ab (145 T€) wurde eine Nettoinvestitionsrate in Höhe von 438 T€ erwirtschaftet.

 

Der Vermögenshaushalt 2019 hat ein Gesamtvolumen in Höhe von 1.755 T€ (+ 888 T€ mehr als 2018). Hierin spiegeln sich die Groß-Investitionen wider:

 Anschaffung Feuerwehrfahrzeug (Ausgaben insg. 261 T€, Eigenanteil 176 T€)

Umbau/Sanierung Schule (Ausgaben insg. 307 T€, Eigenanteil 203 T€)

Einrichtung Kinderbetreuung (Ausgaben insg. 415 T€, Eigenanteil 176 T€)

 

Zur Finanzierung musste ein Darlehen in Höhe von 580 T€ aufgenommen werden. Wir sind der Auffassung, dass dieses Geld jedoch hierfür bestens angelegt ist.

 

Auch im Vermögenshaushalt wurde sparsam gewirtschaftet. Anstelle der geplanten Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 260 T€ konnte dieser sogar 36 T€ zugeführt werden. Für diesen erneut sparsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln möchten wir uns bei Bgm. Adalbert Hauck und seiner Verwaltung (insbesondere dem Kämmerer Christian Hauck) bedanken.

 

Mit der Umstellung auf die neue Haushaltssystematik „Doppik“ zum 1.1.2019 gelten nunmehr jedoch neue Rahmenbedingungen. Der Hauptunterschied ist, dass auch der Werteverbrauch, sprich die jährliche Abschreibung, durch den laufenden Betrieb zu erwirtschaften ist. Unter Annahme einer jährlichen Gesamt-Abschreibungssumme von 700 bis 800 T€ hätte das Abrechnungsjahr 2018 in der Erfolgsrechnung deutlich negativ abgeschlossen (- 100 bis -200 T€).  

 

Wie gewohnt möchten wir wieder auf die jährlichen Belastungen für einige „freiwilligen“ Gemeindeeinrichtungen eingehen. Diese betragen für:

Hallenbad 187 T€ (Vorjahr 219 T€), Sporthalle 43 T€, Festhalle 41 T€, Waldhütte / Allgemeines Grundvermögen (inkl. div. Vereinsheime) 34 T€, also insgesamt rund 305 T€.

 

Zum Eigenbetrieb Wasserversorgung:

Auf den ersten Blick ist hier eine erfreuliche Entwicklung zu erkennen. Es wurden rund 13.000 m³ Wasser mehr abgerechnet (Abrechnungsmenge rund 132.000 m³). Die Erlöse stiegen dementsprechend auf rund 592 T€ an (+ 67 T€ gegenüber den Planzahlen). An den allgemeinen Haushalt konnte eine Konzessionsabgabe in Höhe von rund 83 T€ abgeführt werden. Das Geschäftsjahr konnte mit einem Gewinn in Höhe von 34.520 € abgeschlossen werden.

 

Dieser an sich positiver Entwicklung ist folgendes anzumerken: Im Jahr 2018 ist ein Sondereffekt bei der Verbrauchsabrechnung zu berücksichtigen. Die Verbräuche wurden dieses Mal bis zum Jahresende 2018 hochgerechnet. Somit sind (einmalig) Wasserverbräuche von 14 anstatt 12 Monaten abgerechnet worden.

  

Das von uns seit Jahren angesprochene strukturelle Problem ist also nicht gelöst. Positiv ist zu erwähnen, dass mittlerweile eine Kooperation mit der Nachbargemeinde Hardheim begonnen wurde.

 

Mit Blick auf die Zukunft sind wir der Auffassung, dass wir um eine allumfassende Zusammenarbeit mit unseren Nachbargemeinden nicht herumkommen werden. Mit der neuen Haushaltssytematik Doppik ist es für die Gemeinde Höpfingen, unter Beibehaltung der aktuellen Infrastruktur, so gut wie unmöglich, einen gesetzeskonformen Gemeindebetrieb zu bewerkstelligen. Durch immer neue, strengere und komplexere gesetzliche Regularien wird es zukünftig immer schwerer werden, selbst die kommunalen Pflichtaufgaben zu finanzieren.

  

Fraktionsübergreifend haben wir schon über Zukunftsmodelle bezüglich kommunaler Zusammenarbeit gesprochen. Dieses Thema wird wohl ein Schwerpunkt in den nächsten Monaten hier im Gemeinderat werden. Ziel muss es für uns sein, schnellstmöglich unsere Kollegen in den Nachbargemeinden für unsere Zusammenarbeits-Idee zu begeistern. Wie so etwas bestens funktioniert, kann man nicht weit von hier, im hessischen Odenwald in der neu gegründeten Gemeinde Oberzent, beobachten.

Stellungnahme zur Haushaltsverfügung der Kommunalaufsicht 2019 (Sitzung am 15.04.2019)

 

Die eigentlich so erwartete Haushaltsverfügung der Kommunalaufsicht liegt nun schwarz auf weiß vor. Die SPD-Fraktion möchte diesen Sachverhalt nicht einfach so unkommentiert lassen.

 

Die Verfügung des Landratsamts Mosbach erhält 2 Kernaussagen:

1.    Aufgrund der mittelfristig zu erwartenden Fehlbeträge im Ergebnishaushalt sieht man keine Perspektive für ein ordnungsgemäße sprich ausgeglichene Haushaltsführung der Gemeinde Höpfingen.

2.    Es wird dazu aufgefordert, die Ertragskraft zu stärken und die freiwilligen Aufgaben auf den Prüfstand zu stellen.

 

Zu Punkt 1)

Es ist noch keine 2 Jahre her, da wurde die Gemeinde Höpfingen (nach dem alten Haushaltsrecht) auf „nicht mehr bedürftig“ eingestuft. Jahreslanges solides wirtschaften wurde damit bestraft, in dem Zuschussquoten abgesenkt wurden. Vor allen beim Umbau des Schulgebäudes und bei der Anschaffung des Feuerwehrfahrzeuges entstanden somit der Gemeinde spürbare Mehraufwendungen.

Nachdem jetzt das neue Haushaltsrecht „Doppik“ eingeführt wurde sieht man plötzlich keine finanzielle Perspektive für die Gemeinde mehr. Im Unterschied zu vorher ist jetzt auch der Werteverzehr des Gemeindevermögens zu erwirtschaften. Damit haben fast alle kleinere Gemeinden in Baden-Württemberg zu kämpfen. In Bayern übrigens können kleinere Gemeinden zwischen alter Kameralistik und neuer Doppik wählen. Wir fragen uns hierzu: Wollte man im Baden-Württemberg mit der Zwangsumstellung auf die Doppik eine „versteckte Kommunalreform“ lostreten?

 

Zu Punkt 2)

Hier macht es sich das Kommunalamt etwas zu einfach. Die Bürger sollen höhere Abgaben zahlen und mehr noch: Auf „freiwillige“ Einrichtungen verzichten. Land auf  Land ab, in Berlin und in Stuttgart, wird ständig über die Stärkung des ländlichen Raums und Maßnahmen zur Verhinderung der Landflucht gesprochen. Außer Lippenbekenntnisse ist hierzu noch nichts zu spüren. Gerade mit diesen angedeuteten Maßnahmen wird die Abwanderung noch gefördert und der ländliche Raum weiter geschwächt. Öffentliche Einrichtungen sollen also nach und nach verschwinden. Nach dem Motto: Der Letzte macht dann schließlich das Licht aus!

 

Wir fordern die Gemeindeverwaltung auf, die Kommunalaufsicht auf unsere Ansicht hinzuweisen. Diese sollte nicht nur nach „Unten“ mit dem Finger zeigen sondern auch nach „Oben“ auf das Missverhältnis Stadt/Land eindringlich hinweisen. Auch unsere Volksvertreter in Berlin und Stuttgart sollten diesbezüglich informiert werden.

Verabschiedung des Haushalts für das Jahr 2019 (Sitzung am 25.02.2019)

 

Mit der Verabschiedung des Haushaltes 2019 in der neuen Haushalts- und Rechnungssystematik „DOPPIK“ beginnt für die Gemeinde Höpfingen ein neues „Zeitalter“. Zum 1.1.2019 wird nicht mehr wie bisher in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt unterteilt, sondern vielmehr in einen Erfolgs-, Gesamtfinanz- und Investitionshaushalt unterschieden. Hauptunterschied des neuen Rechnungs-wesens „DOPPIK“ zur alten Kameralistik ist, dass nunmehr auch der alljährliche Wertverzehr des Vermögens (kaufmännischer Begriff: Abschreibung) zu erwirtschaften ist, und zwar im Erfolgs-haushalt. Diese neue Vorgabe ist vor allem von kleineren Gemeinden schwierig zu bewerkstelligen. Insbesondere die Gemeinde Höpfingen wird vor eine große Herausforderung gestellt.

  

Für die SPD-Gemeinderatsfraktion stellt sich nach Vorlage des Zahlenwerks die Frage:

Wie lange hält dieses Zeitalter in der Gemeinde Höpfingen an?

 

Warum stellt sich für uns diese Frage?

 

Der Erfolgshaushalt 2019 schließt mit einem Fehlbetrag von rund 303 T€ ab. Hierin sind Abschreibungen in Höhe von 729 T€ enthalten. An dieser „Konstellation/Schieflage“ wird sich, nach unserer Auffassung, auch in den Folgejahren nichts Gravierendes ändern. Es sei denn: Man ringt sich durch, „außerordentliche“ Maßnahmen zu ergreifen. Bgm. Hauk spricht in seinem Vorwort davon, dass die Gemeinde Höpfingen im Augenblick über ihre Verhältnisse lebt.

 

Die Kommunalaufsicht hat bereits kommuniziert, dass schon im kommenden Jahr 2020 ein ausgeglichener Erfolgshaushalt vorzulegen ist. Das Defizit aus dem laufenden Jahr ist bis spätestens 2022 auszugleichen.

 

In Anbetracht dieser Vorgaben hat die Gemeindeverwaltung schon für Sommer 2019 eine Überarbeitung des diesjährigen Haushalts angekündigt. In diesem Nachtragshaushalt sollen vor allem Mehreinnahmen dargestellt werden. Gesprochen werden soll über die Erhöhung der Grundsteuer, der Gewerbesteuer sowie der Abwassergebühr. Nur der bereits an der Landkreisspitze stehende Wasserpreis soll nicht angetastet werden.  

 

Die finanzielle Lage der Gemeinde Höpfingen ist demzufolge tatsächlich als äußerst ernst einzuschätzen, unsere anfangs gestellte Frage demnach absolut berechtigt!

 

Wie von uns erwartet, werden in der DOPPIK alle kommunalen Leistungen betriebswirtschaftlich in aller Deutlichkeit dargestellt. In unseren Stellungnahmen der letzten Jahre haben wir immer wieder auf die Kosten für die verschiedenen öffentlichen Einrichtungen hingewiesen. Die bedeutendsten „Kostenblöcke“ möchten wir auch heuer wieder aufzählen:

 

Gemeindeverwaltung inkl. Bauhof (Personal-/Sachkosten)          1.223 T€

Dieser Kostenblock wird jedoch „intern“ auf die einzelnen Dienstleistungen/Tätigkeiten aufgeteilt. Diese haben wir zusätzlich noch in Pflicht- bzw. freiwillige Aufgaben eingeteilt:

Feuerwehr (Pflicht)                                                                                         110 T€

Grundschule /Schülerbeförderung (Pflicht)                                         277 T€

Musikförderung, Bibliothek, VHS, sonst. Kultur (freiw.)                     39 T€  

Soziale Hilfen inkl. Betreuung Asylbewerber (Pflicht)                        46 T€

Kindergarten/-Tagespflege, Jugendräume (größtent. Pflicht)      548 T€

Hallenbad (freiwillig)                                                                                      258 T€

Sporthalle (teilw. Pflicht / Schulsport)                                                       76 T€

Verkehrsflächen (Straßen / Pflicht)                                                           898 T€ (hiervon Abschreibung 502 T€)

Grünanlagen/Gewässer (größtent. Pflicht)                                           114 T€

Friedhof (Pflicht)                                                                                                 96 T€

Öffentl. Einrichtungen (Festhalle, Vereinsheime)                               319 T€

 

Wir können nur immer wieder betonen: Ohne strukturelle Veränderungen ist die Gemeinde Höpfingen aus unserer Sicht mittelfristig nicht mehr existenzfähig! Allenfalls durch Steuer- und Abgabensätze auf Rekordniveau sind die alljährlichen Ausgaben eventuell unverändert zu stemmen.

 

Folgende weitere Fragen stellen sich hierbei für uns:

> Sind der Höpfinger und Waldstetter Bevölkerung diese angedachten Rekordabgaben zuzumuten und überhaupt mehrheitlich gewollt?

> Müssen wir vielmehr nicht etwas zur Verringerung der Ausgaben tun?

> Sollte man nicht doch versuchen, größere Verwaltungseinheiten zu bilden und somit wenigstens die Allgemeinkosten zu senken?  

 

Vor allen die „Nicht-Pflicht-Einrichtungen“ müssen diesbezüglich genauer betrachtet werden. Speziell der Betrieb des Hallenbads ist auf lange Sicht gesehen nicht mehr alleine durch die Gemeinde Höpfingen zu schultern! Den Bericht in den Fränkischen Nachrichten zur Situation der Bäder in der Bundesrepublik möchten wir hiermit ausdrücklich gutheißen.

 

Im Investitionsplan sind folgende Maßnahmen enthalten, die im Jahr 2019 umgesetzt werden sollen:

 > Fertigstellung des Kindergarten St. Martin

> Herrichtung des Außenbereichs vom Kindergarten St. Lioba

> Erschließung des Baugebietes Heidlein Höpfingen (Gesamtkosten knapp 900 T€)

> Ausbau Dr.-Thomas-Nörber-Str. in Waldstetten (Gesamtkosten ca. 500 T€, beantr. Zuschuss 270 T€)

> Ausbau des DSL-Versorgung unter Federführung des Landkreises

Hierzu ist anzumerken, dass die Abschreibungen dieser Investitionsmaßnahmen die Erfolgshaushalte der kommenden Jahre zusätzlich belasten werden.

 

Der Finanzierungshaushalt 2019 konnte gerade so ausgeglichen werden (Überschuss 692 €). Hierin ist eine Fremdfinanzierung/Kreditaufnahme in Höhe von 281 T€ enthalten. Der ausgeglichene Finanzierungshaushalt ist die Grundvoraussetzung, dass der Gesamthaushalt 2019 genehmigungs-fähig ist.

 

Von der neuen Haushaltssystematik ist die Eigenbetrieb Wasserversorgung nicht betroffen. Hier wurde schon in der Vergangenheit betriebswirtschaftlich abgerechnet. Die Erfolgsrechnung schließt hier mit einer schwarzen Null ab.

 

Zum Etat für die Wasserversorgung gelten auch für das Jahr 2019 unsere Anregungen bzw. Aussagen aus den Vorjahren. Wir sehen auch hier weiterhin für die Zukunft ein strukturelles Problem (stagnierender Wasserverkauf/-erlöse bei steigenden Personal-/Sachkosten).

 

Bei Bgm. Hauck möchten wir uns für die Erstellung der vorgelegten Zahlenwerke bedanken. Ein ganz spezieller Dank gilt Kämmerer Christian Hauk für seine umfangreiche Arbeit bei der Umstellung der Rechnungslegung.

 

Die SPD-Fraktion stimmt dem vorgelegten Etatentwurf für das Jahr 2019 zu. Zu einem etwaigen Nachtragshaushalt 2019 sowie den Haushalten zukünftiger Rechnungsjahre werden wohl intensive Beratungen anstehen ….

 

Stellungnahme zum Bauvorhaben Ott (Sitzung am 08.10.2018)

 

Vorbemerkung I:

Die nachfolgende Stellungnahme gebe ich als Sprecher der SPD-Fraktion ab. Sie gibt die Meinung der Mehrzahl der Fraktionsmitglieder wider. Wie bei allen Abstimmungen hier im Gemeinderat gibt es auch bei dieser Angelegenheit keinen Fraktionszwang. Jeder für sich entscheidet zum jeweiligen Sachverhalt nach seiner eigenen persönlichen Einschätzung.

 

Vorbemerkung II:

Die Gemeinde Höpfingen genehmigt nicht Bauvorhaben, das macht die Baurechtsbehörde des Verwaltungsverbands. Die Gemeinde hat lediglich zu Bauanträgen (aller Art) Stellung zu nehmen, und zwar aus struktureller/gesamtplanerischer Hinsicht. Für Festlegung einzelner Detailfragen sind die jeweiligen Fachbehörden aufgerufen, bestimmte Anregungen und/oder Forderungen gegenüber der Baurechtsbehörde vorzutragen. Diese entscheidet dann, ob vorgebrachte Anregungen, Einsprüche oder Forderungen bei der Genehmigungsentscheidung berücksichtigt werden.

 

Zum Sachverhalt:

Die Familie Ott will im Schlempertshof einen hochmodernen landwirtschaftlichen Betrieb errichten. Dieses Vorhaben ist schon seit fast 2 Jahren Thema im Gemeinderat. Vor gut einem Jahr hat der Gemeinderat einer gleichgearteten Bauvoranfrage bereits zugestimmt.

 

Mittlerweile hat die Familie Ott, als einer von 2 Projektinitiatoren im Regierungsbezirk Karlsruhe, sogar die Zusage für eine Förderung des Projekts aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg erhalten. Das betreffende Förder-Testat liegt mir in Auszügen vor. Das Förderprogramm setzt die höchsten Maßstäbe in Sachen Technologie, Ökologie, Tierwohl und Verbraucherschutz – mehr geht nicht. Im Testat wird dem Bauvorhaben eine Vorbildfunktion bescheinigt. Eine begleitende Forschung während den ersten Betriebsjahren ist zudem festgehalten. 

 

Auch der Standort für das Vorhaben wurde bei diesem Förderprojekt betrachtet. Diesbezügliche Emissionsgutachten sind der Auffassung, dass durch den neuen Hauptstandort östlich vom Schlempertshof, direkt an der Gemarkungsgrenze, sogar eine Verringerung der Emissionen für die Bewohner eintreten wird. Unter anderem weil auch der bisherige Betriebsstandort verbindlich verringert/abgestockt werden muss, um rund  50 %.

 

Selbstverständlich haben wir die Bedenken des Anlegers (Fam. Gerig) zur Kenntnis genommen. Die Interessen des ansässigen landwirtschaftlichen Ferienbetriebs nehmen wir ernst. Hierzu haben wir an zwei Gesprächen im Frühjahr 2017 und am 30. Sept.‘18 teilgenommen.

 

Wir als Gemeinderäte müssen die vorhandenen Interessenslagen gegeneinander abwägen, eine eigene Meinung bilden und dementsprechend eine Entscheidung treffen.

 

Das Planungskonzept der Familie Ott hat uns überzeugt, dass es in Sachen „Emissionen“ und „Verkehrsaufkommen“ nicht zu über das übliche Maß hinausgehende Belastungen kommen dürfte. Bei der jährlichen Befüllung des Substratsilos wird der auch anderswo im Hauptort spürbare Verkehr an einzelnen, wenigen Tagen im Jahr anfallen. Der Tagesbetrieb der Anlage wird jedoch zum allergrößten Teil innerhalb des Betriebsgeländes stattfinden. Die Ansicht des Straßenanliegers in Bezug auf seinen Ferienwohnungsbetrieb sehe ich, und auch andere Mitglieder des Gemeinderats, als zu pessimistisch an.

 

Abschließend ist festzuhalten:

In Anbetracht der im Förder-Testat aufgeführten Verwirklichungsfrist bis August 2020, bin ich der Auffassung, dass seitens der Gemeinde Höpfingen dieses Vorzeige-Vorhaben nicht einen Tag länger hingehalten werden darf und deshalb heute befürwortet werden sollte.

 

Feststellung der Jahresrechnung für das Jahr 2017 (Sitzung am 08.10.2018)

 

Die Jahresrechnung 2017 (Allg. Haushalt) ist ein Spiegelbild der Abrechnungen der Vorjahre. Die Vorgaben der Jahresplanung (Haushaltsplan) wurden wiederum positiv übertroffen, sowohl auf der Einnahmeseite (konjunkturbedingte Mehreinnahmen i.H.v. rund 300 T€ konnten verbucht werden), als auch auf der Ausgabenseite (Wenigerausgaben i.H.v. rund 100 T€ fielen an). Für diesen erneut sparsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln möchten wir uns bei Bgm. Adalbert Hauck und seiner Verwaltung (insbesondere den Kämmerer Helmut Böhrer und Christian Hauck) bedanken.

 

Auch bei den Feststellungen zu einzelnen Haushaltspositionen können wir eigentlich aus den Vorjahren zitieren:

 >  Die diversen gemeindlichen Einrichtungen sind im gewohnten „Minus“ und sind die alljährliche Belastung für den Gemeindehaushalt:

Hallenbad -219 T€, Festhalle -46 T€, Waldhütte -9 T€, Allgemeines Grundvermögen (inkl. div. Vereinsheime) -54 T€

Aufgefallen ist uns heuer die Einnahmesituation für die Sauna im Hallenbad. Auf Personen umgerechnet sind weniger als 400 Besucher im gesamten Jahr 2017 festzustellen, also durchschnittlich 2 Saunakunden pro Tag.

 

 > Vom Eigenbetrieb Wasserversorgung konnte keine Zahlung einer Konzessionsabgabe bewerkstelligt werden (51 T€, weitere Details hierzu später).

 

Ärgerlich sind die im Jahr 2017 im Rahmen von Steuerrückerstattungen angefallenen Verzugszinsen i.H.v. rund 20 T€. Die Ursache hierfür liegt allerdings bei der Finanzverwaltung des Landes.

 

Alles im allen ist das Jahr 2017 positiv für die Gemeinde Höpfingen ausgefallen. Der „laufende Haushalt“ schloss nicht wie geplant mit einem Defizit i.H.v. 242 T€ ab, sondern erwirtschaftete sogar einen Überschuss i.H.v. 160 T€. Die geplante Kreditaufnahme i.H.v. 230 T€ konnte entfallen. Die Entnahme aus den Rücklagen wurde von geplanten 440 T€ auf rund 55 T€ abgesenkt.

 

Diese positive Vorgabe aus dem Jahr 2017 können wir bei der Abwicklung des Jahres 2018 gut gebrauchen. Wie wir jetzt schon wissen, ist vor allem beim Großprojekt „Schulumbau/Kleinkinder-betreuung“ eine Nachfinanzierung in größerem Umfang notwendig.

 

Zum Eigenbetrieb Wasserversorgung:

 

Auch hier können wir auf unsere Ausführungen zu den Vorjahren verweisen. Allerdings hat sich die Gesamtsituation im Jahr 2017 nochmals deutlich verschärft!

 

Wie gehabt steht eine rückläufige Abgabemenge steigenden Ausgaben (Personal/Material) gegenüber. In der Erfolgsrechnung ist ein Buchgewinn i.H.v. rund 29 T€ ausgewiesen, jedoch ohne die zuvor erwähnte Nicht-Zahlung einer Konzessionsabgabe. In der Vermögens-rechnung ist ein aufgelaufener Fehlbetrag i.H.v. über 162 T€ aufgeführt (Vorjahr 87 T€, Zunahme 75 T€, entspricht Steigerung um 86 %).

Auf der Passivseite der Bilanz sind Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde i.H.v. fast 257 T€ bilanziert („Kassenkredit“ der Gemeinde)!

 

Spätestens jetzt müssen hier die Alarmglocken läuten! Das von uns seit Jahren angesprochene strukturelle Problem wird immer augenscheinlicher. An einer intensiven Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden wird weiterhin nicht hingearbeitet. Die Preisspirale wird sich in sehr naher Zukunft beginnen zu drehen. Mit einem derzeitigen Wasserverbrauchspreis von 3,95 €/m³ (netto) sind wird jetzt schon um   77 % teurer als die Stadtwerke Buchen 2,23 €/m³ (netto)!

 

Alleine um den aufgelaufenen aktuellen Fehlbetrag zurück zu führen, müsste der Wasserpreis sofort angehoben werden! Es fehlen hier lediglich 0,50 €/m³, dann würden wir genau den doppelten Verbrauchspreis wie die Bürger der Stadt Buchen bezahlen. Warten wir weiter ab, wird der zu prognostizierende weiter ansteigende Fehlbetrag (irgendwann in naher Zukunft) zu einer noch drastischeren Gebührenerhöhung führen …. !!

 

Für meine Person kündige ich bereits heute an, dass ich einer weiteren Wasserpreiserhöhung nicht zustimmen werde. Diese Erhöhung sollte meiner Meinung nach letztendlich von der Aufsichtsbehörde verfügt werden. Diese könnte dann alternativ auch andere Lösungsvorschläge machen. Vielleicht schließen sich einige Gremiumskollegen zu gegebener Zeit meiner Argumentation an.

 

Verabschiedung des Haushalts für das Jahr 2018 (Sitzung vom 19.03.2018)

 

Die aktuell vorliegende Haushaltsplanung für das Jahr 2018 können wir wie folgt umschreiben:

Mit der Haushaltssystematik aus dem 20. Jahrhundert werden richtungsweisende Vorhaben für das 21. Jahrhundert angegangen.

 

 Was steckt hinter dieser Aussage:

Der Haushalt der Gemeinde Höpfingen ist letztmals unter Zugrundelegung der kameralistischen Buchführung aufgestellt worden. Ab dem Haushaltsjahr 2019 wird die anderswo schon länger eingesetzte Doppik zur Anwendung kommen. Dann wird nicht mehr in Verwaltungs-haushalt und Vermögenshaushalt unterteilt.

 

Der Verwaltungshaushalt stellt bekanntlich die laufende Geschäftstätigkeit der Gemeinde dar. Das wirtschaftliche Ergebnis wird in der Position „Zuführung zum Vermögenshaushalt“ ausgewiesen. Für das Jahr 2018 ist ein positives Ergebnis von 185 T€ geplant. Berücksichtigt man hier jedoch noch die ordentliche Tilgung der vorhandenen Kredite in Höhe von 160 T€, verbleiben noch ganze 25 T€, die als Eigenmittel für Investitionsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Jede kaufmännisch denkende Privatperson ist sich bewusst, wie viel man eigentlich mit 25 T€ Eigenmittel bewegen kann   nicht sehr viel.

 

Hierzu ist zu erwähnen, dass die Einnahmen der Gemeinde von „außerhalb“ (Steuern, Zuweisungen) derzeit auf Rekordniveau liegen. Nach Abzug der allgemeinen Umlagen, hat man 2018 auf der Einnahmenseite über 600 T€ mehr zur Verfügung als im (schwachen) Vorjahr. Steigerungen im Personal- und Sachkostenbereich „fressen“ diese Mehraufnahmen jedoch zu rund 70 % sofort wieder auf. Für die SPD-Fraktion stellt sich die Frage: Was macht die Gemeinde Höpfingen wenn die (bundesweite) Konjunktur nicht mehr auf Hochtouren läuft? Ohne strukturelle Einschnitte im Geschäftsbetrieb (aktuell im Verwaltungshaushalt) würde die Gemeinde Höpfingen dann auf keinen grünen Zweig mehr kommen. Die Doppik wird die diversen Leistungen der Kommune in wirtschaftlicher Hinsicht zukünftig noch deutlicher darstellen.

 

Trotz des beschriebenen Mini-Eigenmittelbetrags sind im letzten Vermögenshaushalt zwei zukunftweisende Investitionsmaßnahmen enthalten. Es handelt sich hier um die Erschließung von Bauland im Gebiet „Heidlein“ sowie die Ertüchtigung und teilweise Nutzungsänderung des Schulareals. Beide Maßnahmen sind für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Höpfingen in den nächsten Jahren, wir denken sogar in den nächsten Jahrzehnten, von großer Bedeutung. Die Gemeinde muss jungen Familien Baugelände anbieten können. Damit einhergehend ist die gesetzlich vorgeschriebene Kleinkindbetreuung sicherzustellen. Wir halten diesbezüglich die Nutzung vakanter Teilbereiche der Schule für die beste Lösung.

 

Der Ausbau des 3. Teilabschnittes der Verbindungsstrasse Waldstetten – Altheim ist weiterhin im Planwerk enthalten. Die hierfür anfallenden Kosten werden der Gemeinde aus Mitteln des Gemeindeveraltungsverbandes Hardheim-Walldürn wieder erstattet.  Für die Sanierung der        Dr.-Thomas-Nörber-Strasse sind 50T€ eingestellt.

 

Diese Investitionsmaßnahmen sind nur mit einer (neuen) geplanten Kreditaufnahme in Höhe von 350 T€ zu finanzieren. Das aktuell noch niedrige Zinsniveau erleichtert unsere Zustimmung zu diesen Vorhaben.

 

Blickt man über den „Tellerrand“, sprich dem Jahr 2018, hinaus, ist aus der mittelfristigen Finanzplanung zu erkennen, dass selbst unter Zugrundelegung des derzeitigen hohen Steuer-/ Zuweisungsniveaus, keine Besserung der Haushaltssituation erkennbar ist. Wie man beispielsweise den bereits seit Jahren auf der Agenda stehenden Neubau eines Feuerwehrgerätehauses schultern will, ist derzeit völlig unklar.

 

Zum Etat für die Wasserversorgung gelten auch für das Jahr 2018 unsere Anregungen bzw. Aussagen aus den Vorjahren. Wir sehen hier weiterhin für die Zukunft ein strukturelles Problem (stagnierender Wasserverkauf/-erlöse bei steigenden Personal-/Sachkosten). Insbesondere hier fordern wir die Gemeindeverwaltung erneut zur interkommunalen Zusammenarbeit auf.

 

Bei Bgm. Hauck und seinem „Alt-Kämmerer“ Helmut Böhrer möchten wir uns für die Erstellung der vorgelegten Zahlenwerke bedanken. Dem zukünftigen Kämmerer Christian Hauk wünschen wir einen guten Start in seinem neuen Amt.

 

Die SPD-Fraktion stimmt dem vorgelegten Etatentwurf für das Jahr 2018 zu.

 


Stellungnahme zur Jahresrechnung 2016 (Sitzung vom 13.11.2017)

 

So früh, wie seit Jahren nicht mehr, kann der Gemeinderat das Resümee über das vorangegangene Haushaltsjahr ziehen. Respekt hierfür an Bgm. Adalbert Hauck und Kämmerer Helmut Böhrer. Aber auch Dank ist bei diesem Zahlenwerk angesagt:

 

Zum wiederholten Mal ist das Rechnungsergebnis besser als ursprünglich geplant bzw. prognostiziert.  Mehreinnahmen im Verwaltungs-haushalt (175 T€) werden nicht gleich wieder ausgegeben. Mehr noch: Es wurden auf der Ausgabenseite auch noch rund 100 T€ weniger verausgabt. Aus einer geplanten Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 221 T€ wurden letztendlich 498 T€   (+ 277 T€). Der Rücklage konnten rund 200 T€ zugeführt werden. Ursprünglich war eine Entnahme in Höhe von 65 T€ geplant.

 

Unter dem Strich gibt es also nichts zu bemängeln. Die Feststellung der Jahresrechnung 2016 hat die SPD-Fraktion aber wiederum zum Anlass genommen, diverse Sachverhalte/Vorgänge anzusprechen und eventuelle Alternativen bei der zukünftigen Handhabung derselben zu diskutieren. Darunter fallen die seit Jahren noch nicht abgeschlossenen Vorhaben Ortsdurchfahrt B27 (Bereich Friedhof) und die Vereinshalle. Wiederholt wurde wiederum die besorgniserregende Wirtschaftlichkeit der Festhalle und der Waldhütte angesprochen.

 

Wie wichtig eine über das eigentliche Wirtschaftsjahr hinausschauende Finanzplanung ist, hat sich im letzten Frühjahr bei der Planung des Jahres 2017 gezeigt. Auf einen Schlag ist der angesparte Rücklagebetrag aufgebraucht. Sogar eine negative Zuführung und eine Kredit-aufnahme für den laufenden Betrieb stehen wieder in der Haushaltsplanung. Doch mit diesem jetzt „amtlichen“ Ergebnis 2016 wird wohl zumindest eine Kreditaufnahme nicht mehr notwendig sein.

 

Für den allgemeinen Gemeindehaushalt bleibt zu hoffen, dass die demnächst anstehende Haushaltsplanung für das Jahr 2018 etwas entspannter angegangen werden kann. Die Rahmendaten, hier vor allem die voraussichtlichen Finanzzuweisungen, sollen dann ja wieder auf „Normalniveau“ ansteigen. 

 

Zum Eigenbetrieb Wasserversorgung:

Hier ist im Jahr 2016 eine leicht rückläufige Abgabemenge (unter 120.000 m³) zu verzeichnen. Der Wasserverlust ist leicht angestiegen (knapp 21 %). Bei einer auf 33 T€ gestiegenen Konzessionsabgabe wurde wiederum ein Jahresgewinn auf Vorjahresniveau (36 T€) erzielt. Die geplante Konzessionsabgabe in Höhe von 51 T€ konnte wiederum nicht erwirtschaftet werden.

 

So müssen wir auch dieses Mal wieder das strukturelle Problem des Eigenbetriebs Wasserversorgung anmahnen: Weiter steigende Personal- und Unterhaltungskosten sind eigentlich nur mit einem gleichgearteten Anstieg der Abgabemenge auszugleichen. Ansonsten werden wir bald in eine Preissteigerungsspirale hineingeraten, und das bei einem aktuellen Wasserabgabepreis auf regionalem Rekordniveau.

 

Als nahestehender Lösungsansatz schlägt die SPD-Fraktion hier seit Jahren eine Zusammenarbeit mit den beiden Nachbargemeinden vor. Doch analog zu den vorhin angesprochenen Sachverhalten werden auch hier eingefahrene „Fahrspuren“ nicht so schnell verlassen.

 

Wie anfangs schon ausgedrückt, möchten wir uns bei Bürgermeister Adalbert Hauck, Rechnungsamtsleiter Helmut Böhrer und allen Gemeindediensteten für die geleistete Arbeit im Jahr 2016 bedanken.

 

Stellungnahme zum Gemeindehaushalt 2017 (Sitzung vom 20.03.2017)

 

Bei den Beratungen zur Haushaltsplanung für das Jahr 2017 erinnerte sich mancher hier im Gremium an noch nicht sehr lange zurückliegende „schwere“ Höpfinger-Kommunalverwaltungs-Zeiten.

 

Der von der Gemeindeverwaltung kürzlich vorgelegte erste Etatentwurf war seriös geplant. Es wurden nur Einzelpositionen aufgeführt, die wirklich für einen ordentlichen Geschäftsbetrieb in 2017 notwendig sind. Die enthaltenen Investitionsmaßnahmen waren entsprechend der Vor-Abstimmung mit dem Gemeinderat dargestellt.

 

Und trotzdem stand unter dem Strich eine Finanzierungslücke von über 600.000 €.

 

Im laufenden Betrieb, sprich im Verwaltungshaushalt, sind im Jahr 2017 Ausgaben aufgelistet, die die Einnahmen um fast eine Viertel Million Euro überschreiten!

 

Beschäftigt man sich jedoch mit den Details dieser Haushaltplanung, wird deutlich, dass die Planung 2017 nicht mit dem „Wirtschaften“ in den Jahren 2005ff gleichzusetzen ist.

 

Das problematische Haushaltsjahr 2017 hat sich schon seit einiger Zeit „angekündigt“. Bei den Planungen der letzten beiden Jahre wurde 2017  -so gut wie möglich-  schon miteinbezogen. Die Rücklage wurde auf ein Rekordniveau aufgebaut (rund 630.000 €). Hieraus können nach derzeitigen Stand etwa 440.000 € entnommen werden. Die Rest-Unterdeckung (etwa 230.000 €) muss „alternativlos“ mit neuen Krediten abgefangen werden.

 

Was sind die Ursachen für diese desolate Haushaltskonstellation 2017?  

 

Im Verwaltungshaushalt fehlen im Vergleich zu den Vorjahren Einnahmen i.H.v. über 200.000 €.   Dies ist hauptsächlich der allseits bekannten „Zuweisungs-Arithmetik“ zuzuschreiben. Nach dem Gewerbesteuer-Rekordjahr 2015 wird im Jahr 2017 mit einem äußerst geringen Gewerbesteuerauf-kommen gerechnet.

 

Im Verwaltungshaushalt wird gleichzeitig mit Mehraufwendungen von über 200.000 € gegenüber den Vorjahren gerechnet. Anders als auf der Einnahmeseite (mit den reduzierten Finanzzuwei-sungen) schlagen hier steigende Umlagen an den Landkreis und das Land zu Buche. Die Personalausgaben erhöhen um über 60.000 €. In diesem Betrag ist auch die Doppelbesetzung der Hauptamtsleiterstelle für mehrere Monate enthalten.

 

Als Haupt-Investitionsmaßnahmen sind im Vermögenshaushalt enthalten:

Die Anschaffung eines Feuerwehrautos

Die Modernisierung der Heizungsanlage des Schul-/Sporthallen-/Hallenbadareals

Der Restausbau der Gemeindeverbindungsstrasse Waldstetten – Altheim

 

Das Feuerwehrauto war bereits Bestandteil im Haushalt 2016.

 

Für die unumgängliche Erneuerung der Heizungsanlage werden im Jahr 2017 spezielle Fördermittel vom Land bereitgestellt.

 

Der Straßenausbau nach Altheim erfolgt mit Finanzmitteln, die die Gemeinde Höpfingen beim Gemeindeverwaltungsverband Walldürn-Höpfingen-Hardheim „angespart“ hat.

 

Ein Blick in die mittelfristige Finanzplanung des Zahlenwerks zeigt, dass im Jahr 2018 wieder mit deutlich verbesserten Rahmendaten gerechnet werden kann.

 

Für die SPD-Fraktion kann ich demnach feststellen, dass das „Dellenjahr 2017“  zwingend mit dem voraussichtlichen „Normalniveaujahr 2018“ aufzurechnen ist. Man muss sich bereits heute im Klaren sein, dass auch im Jahr 2018 nur absolut betriebsnotwendige Sachverhalte zu realisieren sind.

 

Die Verwaltung hat in den letzten Jahren gezeigt, dass Sie die im Voraus geplanten Jahresvorgaben, durch sparsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln, stets positiv übertreffen konnte. Vielleicht wird das Jahr 2017 (erneut) doch etwas besser als aktuell prognostiziert.

 

Zum Etat für die Wasserversorgung gelten auch für das Jahr 2017 unsere Anregungen bzw. Aussagen aus den Vorjahren. Wir sehen hier weiterhin für die Zukunft ein strukturelles Problem. 

 

Bei Bgm. Hauck und seinem Kämmerer Helmut Böhrer möchten wir uns für die Erstellung der vorgelegten Zahlenwerke bedanken.

Die SPD-Fraktion stimmt diesen zu.

 

 

Die Jahreseröffnungssitzung vom 16.01.2017

Ein Rückblick und Ausblick von Thomas Greulich

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Liebe anwesende Mitbürger,

 

Bürgermeister Hauck hat schon ausführliche Begrüßungsworte ausgesprochen. Im Namen des Gemeinderates möchte ich Sie bzw. Euch alle nochmals herzlichst begrüßen, verbunden mit den besten Wünschen für das neue Jahr 2017.

 

Das „Resumee“ der Gemeinderatsmitglieder auf das vor kurzem zu Ende gegangene Kommunal-Jahr 2016 erfolgt heute durch die SPD-Gemeinderatsfraktion, als deren Sprecher ich fungiere.

 

Im Gegensatz zu den anderen Erklärungen, z.B. zur Haushalts-planung und zur Abrechnung des Vorjahres, darf ich heute nicht ausschließlich zu den Gremiumsmitgliedern und dem zumeist anwesenden Pressevertreter sprechen.

 

Nicht nur ich habe das Gefühl, dass das Interesse für die Gemeindepolitik für die Mehrzahl der Bürger in Höpfingen und Waldstetten  leider schwindet.

 

Die Kommune bzw. Gemeinde wird gemeinhin als „Keimzelle“ unseres demokratischen Systems bezeichnet. Die Tätigkeit von uns 14 als Gemeinderäte erfolgt somit im Auftrag und zum Wohle der hiesigen Bevölkerung. Mit dieser Grundprämisse wurden sämtliche Beschlüsse in den wiederum zahlreichen Sitzungen gefasst.

 

Die abzuhandelnden Themen wurden im Jahr 2016 wiederum in einem konstruktiven Miteinander, sehr sachlich und ohne „parteitaktische“ Finessen beraten. Für diese vertrauensvolle Zusammenarbeit möchte ich bei den Gremiumsmitgliedern inklusiv Bgm. Hauck sowie seiner Verwaltung, stellvertretend hier bei den Amtsleitern Günter Bechtold und Helmut Böhrer bedanken. Auch die Leistungen des Gemeindebauhofs, unter der Leitung von Hubertus Gaukel und Wassermeister Arnold Koller, sollen hier positiv erwähnt werden.

 

Nochmal zurückkommend auf das geringe Interesse an den öffentlichen Ratssitzungen:

Selbst beim im Sommer 2016 nochmals in Grundzügen aufzu-arbeitenden und zu beschließenden Thema „Windkraftanlagen im Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Höpfingen-Walldürn“ waren alle Zuhörerplätze im Sitzungssaal unbesetzt. Am Vortag war den Gemeinderäten noch ein fast 30 Seiten starkes Statement der Bürgerinitiative zugegangen. Zudem wurde die „Unfähigkeit“ des Gemeinderats wiederholt über die Presse  publiziert. Ich finde das Auftreten der hierfür Verantwortlichen gewissenmaßen respektlos und möchte die Gelegenheit nutzten, folgendes persönliches Statement diesbezüglich hier abzugeben:

 

1.  Ich persönlich bin für die eingeleitete Energiewende. Windkraft ist einer der hierfür notwendigen Haupt-Energieträger.

2.  Ich bin mir sicher, dass die Bürgerinitiative gegen Windkraft bei weitem nicht die Mehrheit der Höpfinger und Waldstetter Bürger vertritt. Die 2 geplanten Windräder auf der Gemarkung decken rechnerisch genau den Strombedarf aller Höpfinger und Waldstetter Privathaushalte ab.

3.  Die  2 „Höpfinger“ Windräder sind auf Gemeindegrund-stücken projektiert. Das bedeutet, dass die vorgesehene Grundstückspacht der Allgemeinheit zu Gute kommt. Aus Höpfinger Sicht ist der Standort Kornberg mit der bereits vorhandenen Umspannstation ideal. Die Entfernung zur Wohnbebauung ist ausreichend, auch aus gesetzlicher Sicht! Desweiteren wird mit der derzeitigen Flächennutzungs-planung das Aufstellen von Windkraftanlagen auf der übrigen Höpfinger und Waldstetter Gemarkung verhindert.

 4.  Abschließend hierzu: Wenn man einmal die derzeit global wichtigen Probleme betrachtet, kann ich nur feststellen: Wenn jemand im Lebensalltag keine größere Obliegenheit hat, als eine vermeintliche Installation von Windrädern in ausreichender Entfernung zu verhindern, diese Personen sind an sich zu beneiden …. So viel hierzu.

 

Das Thema „Windkraft“ war also des öfteren Thema im Gemeinderat. Beim Thema „Flüchtlingsunterbringung“ war das Gegenteil der Fall. Auch im Ort selber sind unsere Neubürger offensichtlich unauffällig und kaum Gesprächsthema. Der Großteil der insgesamt 77 Personen hat sich bei uns anscheinend gut eingelebt.

 

Hier macht sich ganz klar die hervorragende Arbeit des hiesigen ehrenamtlichen Betreuerkreises bemerkbar. Allen Mitwirkenden möchte ich hierfür meinen Dank und meine Anerkennung aussprechen. 

 

Die finanziellen Rahmenbedingungen für die kommunalen Aufgaben sind eigentlich bei jedem Beratungspunkt relevant. Hierzu muss man sagen, dass in den letzten Jahren sehr sparsam gewirtschaftet wurde. Die vorhandenen Finanzmittel wurden gezielt dort eingesetzt, wo wirklich Handlungsbedarf bestand. Auch auf die Unterhaltung des Gemeindevermögens wird geachtet.

 

Der guten Gesamtkonjunktur geschuldete Mehreinnahmen wurden zuletzt nicht sofort wieder „verkonsumiert“. Auch die vor kurzem vorgelegte Abrechnung für das Jahr 2015 weist wiederum ein weit positiveres Jahresergebnis aus, als ursprünglich prognostiziert.

 

Somit können wir zuversichtlich zur Haushaltsplanung für ein schwierigeres Jahr 2017 übergehen. Apropos übergehen: Tatsächlich befinden wir uns derzeit diesbezüglich wieder Mal in einem „Ausnahmezustand“. Ich bin gespannt, ob wir in Zukunft einmal die Haushaltssatzung gesetzeskonform beschließen können, nämlich vor Ende des Vorjahres.

 

Eine Folge jahrelangen „Überkonsums“ war der Verkauf des Gemeindewaldes im Jahr 2010. Im Nachhinein wurde bekannt, dass entgegen mündlicher Zusagen kein Rückkaufsrecht für die Gemeinde Höpfingen notariell verankert wurde. Zudem wurde im Januar 2016 anlässlich einer Waldbegehung erklärt, dass in den kommenden Jahren auf Grund von Überbestand wesentlich mehr Holz aus dem verbleibenden Gemeindewald geschlagen werden muss, um die Bestandsqualität zu sichern.

 

Vor allem für die SPD-Fraktion ist diese Aussage ärgerlich, hatte man damals doch bis zur letzten Sekunde für einen Sonderhieb und den Verkauf einer weitaus geringeren Waldfläche gekämpft. Eine nochmalige Durchsicht der Akten zum Waldverkaufs-Vorgang hat Bgm. Hauck in den nächsten Wochen zugesagt.

 

In seiner Rede hat Bgm. Hauck bereits die anderen Haupt-Themen des Jahres 2016 angesprochen. Ich denke wir können mit dem Erreichten zufrieden sein. Die Gemeinde wurde wiederum ein Stück voran gebracht. Und trotzdem denke ich persönlich, dass für Höpfingen noch mehr „drin“ sein könnte.

 

Der italienische Dichter Dante Alighierie hat schon im 13. Jahrhundert bemerkt:

 „Der einer wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie an und handelt!“

 

In Höpfingen, so habe ich das Gefühl, verfährt man bei diversen Sachverhalten eher nach dem den ersten Halbsatz. Viele Gemeindeangelegenheiten werden bei uns zu oft darauf ausgerichtet, wie es in den letzten 20 Jahren war. Ich vermisse oftmals parallel hierzu eine rechtzeitige „zukunftsgerichtete“ Betrachtung: Wie wird wohl eine Sachlage bei uns in Höpfingen in 10 Jahren aussehen?

 

Als Beispiel hierzu aus den letzten Jahren möchte ich die Schulentwicklung nennen. Dass die Hauptschule gewaltig auf der Kippe stehen wird, war wohl schon seit einigen Jahren vorhersehbar. Meiner Meinung nach hätte schon vor 5 oder 6 Jahren ein interkommunales Schulmodell ins Auge gefasst werden können bzw. müssen.

 

Aktuell wird immer wieder über die Nutzung, sprich Vermietung, der Festhalle und auch der Waldhütte diskutiert. Beide gemeindliche Einrichtungen sind zuweilen erheblich defizitär. Von Seiten des Gemeinderates wurde unter anderem angeregt, neue Wege bei der Vermarktung zu gehen. Ich wünsche mir, nicht ständig gesagt zu bekommen, was diesbezüglich nicht möglich ist, sondern dass zukünftig innovative Konzepte erarbeitet, vorgelegt und diskutiert werden.

 

Auch das Thema „Interkommunale Zusammenarbeit“ muss generell weiterhin ganz oben auf unserer Agenda stehen. Man liest ja immer wieder in der Tageszeitung vom guten Miteinander der Gemeinden Walldürn, Hardheim und Höpfingen. Als Gemeinderat mit gewissem Insiderwissen muss ich auch diesbezüglich feststellen: Da ist mehr „drin“ und da muss zukünftig wesentlich mehr passieren.

 

Vor allem im Bereich Wasserversorgung wäre eine größere Versorgungseinheit zum Vorteil aller Beteiligten. Ansonsten wird es uns in naher Zukunft wie beim Lebensmittelhandel ergehen: Selbst der bestens geführte „Tante-Emma-Laden“ ist nicht mehr existenzfähig  - es sei denn, man zahlt gewollt exorbitante Preise.

 

Den bereits eingetretenen und sich weiter entwickelnden Wandel in unserer Gesellschaft hat Bgm Hauck bereits in der letztjährigen Sitzung angesprochen.   Wie der Bürgermeister weis auch ich, dass die Höpfinger und Waldstetter Vereine sehr wichtige Säulen im hiesigen Gemeindeleben sind. Allen Verantwortlichen, von denen mittlerweile viele schon Jahrzehnte den „Vereinskarren“ ziehen, möchte ich für Ihre ehrenamtliche Arbeit meinen Dank aussprechen.  

 

Gewisse Tendenzen im ehrenamtlichen Tätigkeitsbereich sind in größeren Kommunen, auch innerhalb des Neckar-Odenwald-Kreises, bereits heute zu erkennen. Die demographische Entwicklung und jobbedingte Abwanderung aus dem ländlichen Raum sind nur zwei Gründe, warum es zukünftig immer schwerer werden wird, junge Leute für ein ehrenamtliches Engagement zu gewinnen. Diese Entwicklung werden auch wir in Höpfingen und Waldstetten nicht auf Dauer aufhalten können. Wir sollten uns mit den genannten Zukunftsthemen rechtzeitig befassen …..

 

 Abschließend möchte ich es nicht versäumen, persönlich und auch im Namen des gesamten Gemeinderates, allen heute Abend noch zu ehrenden Mitbürger zu beglückwünschen, für ihre besonderen Leistungen in allen Bereichen. Macht weiter so!

 Vielen Dank! 

 

In Kooperation mit dem SPD-Ortsverein Höpfingen

Ihre Ansprechpartner:

Helmut Häfner (Bürgermeisterstellv.)

Lukas Frisch

Paul Hauk

Dominik Mechler

Dirk Nied

Thomas Greulich (Fraktionssprecher)

Schreiben Sie uns!

Unsere eMail-Adresse:

mail@sdgfh.info